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Relative Marktmacht im ersten Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) verneint
Das Ergebnis vorweg: «Keine Hinweise auf ‹Abzockerei› durch ausländische Firmen» titelt die Neue Zürcher Zeitung auf der Titelseite am 5. Juli 2024. Die WEKO klärt mit diesem ersten Entscheid wichtige Fragen betreffend die Anwendung der seit 2022 geltenden Vorschriften zur relativen Marktmacht.