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Neue Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten für Schweizer Unternehmen
Die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) wurde am 25. April 2023 verabschiedet und tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Während die Verordnung für Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt, müssen Schweizer Wirtschaftsakteure die neuen Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten beachten, wenn sie ab dem 13. Dezember 2024 Produkte in die EU exportieren möchten.