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BFSG: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das BFSG verbindlich. Es setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um (EAA-Akt). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen – insbesondere im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce). Für Unternehmen bedeutet das: Webseiten, Online-Shops und digitale Dienste müssen künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer wahrnehmbar und bedienbar sind.