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Verrechnungspreise: Pflicht zur Vorlage der Transaktionsmatrix bei deutschen Betriebsprüfungen innerhalb von 30 Tagen
Seit Beginn dieses Jahres besteht für in Deutschland ansässige Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen („Transaktionen“) erstmals die Verpflichtung zur Erstellung einer sog. Transaktionsmatrix. Dabei handelt es sich um eine strukturierte, tabellarische Übersicht mit allen relevanten Informationen zu diesen Geschäftsbeziehungen, die innerhalb von nur 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung der Betriebsprüfung – ohne ein gesondertes ausdrückliches Vorlageverlangen – vorzulegen ist. Diese Vorlagepflicht betrifft insbesondere auch deutsche Tochtergesellschaften von Schweizer Unternehmen sowie deren deutsche Betriebsstätten.
