Ihr Fachjournal für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr Deutschland, Schweiz, Liechtenstein. Renommierte Expertinnen und Experten aus der Praxis informieren Sie über spezifischen Rechts- und Steuerfragen sowie Fragen zum Markteintritt und Marktausbau in Deutschland, in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Wirtschaft und Forschung in Bayern
Wie Schweizer-Unternehmen vom Innovationsstandort profitieren
Neue EU-Regeln für Verpackungen mit der PPWR: Was (Schweizer) Unternehmen wissen müssen
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist am 11. Februar 2025 formal in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 direkt in allen Mitgliedsstaaten der EU. Verpackungen werden dabei erstmals als eigenständige Produkte im Sinne des Produktsicherheitsrechts betrachtet, wodurch sie bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Die Verordnung legt strikte Vorschriften für Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Minimierung von Verpackungen fest. Schweizer Unternehmen, die verpackte Produkte in die EU verkaufen, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte rechtzeitig den neuen Anforderungen entsprechen, um den Marktzugang sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.
Neues Finanzgerichtsurteil - Wichtige Klarstellungen zur Grenzgängerbesteuerung
Die Frage, ob ein Arbeitnehmer steuerlich als Grenzgänger qualifiziert, hat weitreichende Konsequenzen. Bei in Deutschland ansässigen Grenzgängern fassen die beiden Länder den Begriff in der Praxis sehr weit. Nun hat das Finanzgericht Baden-Württemberg1 dieser Auslegung in einem zentralen Punkt eine Absage erteilt.
Grenzüberschreitende Unternehmensumwandlungen Deutschland | Schweiz: Doch nicht unmöglich?
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG) am 1. März 2023 wurden die rechtlichen Grundlagen für grenzüberschreitende Umwandlungen zwischen Mitgliedstaaten der EU und des EWR deutlich erweitert. Umwandlungsvorgänge mit Unternehmen in Drittstaaten, wie der Schweiz, bleiben dennoch im deutschen Umwandlungsrecht weiterhin ausgeschlossen.
Relative Marktmacht im ersten Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) verneint
Das Ergebnis vorweg: «Keine Hinweise auf ‹Abzockerei› durch ausländische Firmen» titelt die Neue Zürcher Zeitung auf der Titelseite am 5. Juli 2024. Die WEKO klärt mit diesem ersten Entscheid wichtige Fragen betreffend die Anwendung der seit 2022 geltenden Vorschriften zur relativen Marktmacht.
Ein Jahr MoPeG: Vorteile der Eintragung einer GbR in das neue Gesellschaftsregister
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es bietet Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) die Möglichkeit, sich freiwillig in ein neues Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Diese eingetragene GbR (eGbR) bringt zahlreiche Vorteile, darunter mehr rechtliche Sicherheit und grössere wirtschaftliche Flexibilität.
Im Kanton Glarus treffen sich die Geschmäcker der Welt
Im Glarnerland verbinden sich Innovation und Tradition zu einem fruchtbaren Nährboden für Unternehmen, ihre Angestellten und Abnehmer. Seine industrielle Tradition hat der Kanton Glarus einem Pioniergeist zu verdanken, der den Unternehmen und Menschen im Blut ist. Diese Atmosphäre wirkt inspirierend auf andere.
Die Lieferketten-Richtlinie der EU (CSDDD) und ihre Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie bringt wesentliche Veränderungen für EU-Unternehmen, Nicht-EU-Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit in der EU, sowie Nicht-EU-Unternehmen, die in europäische Lieferketten eingebunden sind.
Us dä Schwiiz. I dä Wält dihei.
Commerzbank finanziert den Schweizer Export
Roche, Richemont und Co.– Der Erfolgsfaktor von Familienunternehmen in der Schweiz
Warum Schweizer Familienunternehmen so erfolgreich sind, was das mit Nettoliquidität zu tun hat und was Sie als Unternehmer davon lernen können.
Neue Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten für Schweizer Unternehmen
Die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) wurde am 25. April 2023 verabschiedet und tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Während die Verordnung für Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt, müssen Schweizer Wirtschaftsakteure die neuen Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten beachten, wenn sie ab dem 13. Dezember 2024 Produkte in die EU exportieren möchten.
Erdbeben sind kaum versichert
Viele Unternehmen sind kaum auf Erdbeben vorbereitet. Dabei zählen Erdbeben neben Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz.
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