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13. Jul 2021, Wirtschaft | Vorsorge

Pensionskasse in Unterdeckung - was bedeutet dies bei einem Firmenaustritt?

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten reagieren die Kapitalmärkte mit starken Verwerfungen. Die durch die Corona-Krise ausgelösten Turbulenzen treffen auch die Pensionskassen. Obschon für Vorsorgeguthaben in der Schweiz eine sehr hohe Sicherheit besteht, kann es bei teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen unter ungünstigen Umständen zu Verlusten kommen. Doch was geschieht mit meinem Vorsorgeguthaben, wenn sich die Pensionskasse beim Firmenaustritt in Unterdeckung befindet?

Grundsätzlich besteht eine sehr hohe Sicherheit für alle Vorsorgeguthaben in der Schweiz. Dennoch kann es in wirtschaftlich schwierigen Phasen vorkommen, dass sich die finanzielle Risikofähigkeit einer teilautonomen Pensionskasse reduziert oder nicht mehr vollständig gegeben ist. Bei Vollversicherungen besteht dieses Risiko nicht direkt. Mit anderen Worten: Liegt der Deckungsgrad unter 100 Prozent, spricht man von einer Unterdeckung.

Was bedeutet eine Unterdeckung der Pensionskasse für die Versicherten?
Sinkt der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung unter die Marke von 100 Prozent, sind beim sehr theoretischen Ereignis, dass auf einen Schlag alle Verbindlichkeiten einer Sammelstiftung oder eines Vorsorgewerks fällig werden, die Guthaben der Versicherten nicht vollständig gedeckt. Dazu müssten unter anderem alle Versicherten gleichzeitig austreten und ihr Vorsorgeguthaben abziehen. Ein sehr unwahrscheinliches Szenario.
 
Die einer Sammelstiftung angeschlossenen Firmen werden vor nicht gewollten Folgen geschützt, wenn ein bedeutender Teil der Versicherten wegfällt. Dazu führt jede Pensionskasse zwingend ein Teilliquidationsreglement. Diese Reglemente sind individuell ausgestaltet und haben je nach Situation einen unterschiedlichen Einfluss auf das Geschehen.
Unternehmensaustritt bei Unterdeckung der Pensionskasse: Was geschieht mit meinem Vorsorgeguthaben?
Ein Deckungsgrad von unter 100% bedeutet per se keine Gefahr für das persönliche Vorsorgeguthaben. Bei einem einzelnen Austritt wird immer die volle Freizügigkeitsleistung transferiert, auch wenn die entsprechende Kasse aktuell in Unterdeckung ist.
 
Falls der Austritt jedoch im Zusammenhang mit einem Personalabbau, einer Liquidation der Firma, oder aufgrund einer Kündigung des Anschlussvertrages erfolgt, kann je nach Reglement der Tatbestand einer Teilliquidation erfüllt sein. Somit wird auf diesen Zeitpunkt oder eine gewisse Periode hin der Deckungsgrad gemessen und im Anschluss dieser Wert ausbezahlt. Im schlechtesten Fall kann dies bedeuten, dass ein Angestellter den Job verliert und obendrein nicht sein gesamtes Freizügigkeitsguthaben erhält.
 
Um seine Mitarbeitenden bestmöglich abzusichern, ist für jedes Unternehmen eine umfassende und fachlich fundierte Beratung hinsichtlich Pensionskassenfragen sehr wichtig. Ausschlaggebend ist dabei nicht nur die Bewertung der Kosten. Auch die Einschätzung von Stabilität, Verlässlichkeit und insbesondere der Zukunftsaussichten einer Vorsorgeeinrichtung ist von zentraler Bedeutung.
 
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder generell zur Vorsorge? Claus H. Widrig, Senior Advisor der ASSEPRO Gruppe, freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
 



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