Das Verfahren gegen Eric Sarasin ist eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen «Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum gewerbsmässigen Betrug» – im Zusammenhang mit dem Vertrieb von sogenannten «Cum/Ex» Produkten – gegen den ehemaligen Vizebankchef ermittelt. In der festen Überzeugung, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos sind, hat Eric Sarasin von Anfang an mit den deutschen Behörden kooperiert.

Kölner Staatsanwaltschaft hat Verfahren gegen Eric Sarasin eingestellt
Das Verfahren gegen Eric Sarasin ist eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen ihn wegen «Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum gewerbsmässigen Betrug» im Zusammenhang mit dem Vertrieb von sogenannten «Cum/Ex» Produkten ermittelt.
Gemäss deutscher Strafprozessordnung (Paragraph 153a) kann eine Einstellung während des Verfahrens gegen eine Geldauflage erfolgen, wenn die Ermittlungen aller Voraussicht nach nicht zu einer Anklage führen. Eric Sarasin bezahlt einen tiefen sechsstelligen Betrag. Diese Zahlung ist keine Busse und bedeutet auch keinerlei Schuldeingeständnis.
Eric Sarasin: «Ich bin sehr froh, dass ich die zuständigen Stellen davon überzeugen konnte, das gegen mich gerichtete Verfahren einzustellen. Mit dem heutigen Tag findet eine für mich und mein Umfeld ausserordentlich belastende Zeit ein glückliches Ende. Über meine berufliche Zukunft werde ich in den kommenden Wochen und Monaten entscheiden.»
(Bildquelle: © Bank J. Safra Sarasin)