In der Schweiz kommt die digitale Zollquittung
19. Jun 2017, Wirtschaft | Zollverwaltung

In der Schweiz kommt die digitale Zollquittung (1/2)

Die Zollquittung wird von den Schweizer Zollbehörden per März 2018 digitalisiert. Neben Auswirkungen auf Prozesse und die IT ergeben sich neue Chancen für Effizienzsteigerungen und Transparenz.

Seit 2012 bietet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Veranlagungsverfügung Import (VV) oder Zollquittung auch elektronisch als eVV an. Der Inhaber eines Zollkontos (ZAZ) kann damit die gelbe Papierquittung mit der digitalen Variante ersetzen. 

Der Countdown zur Umstellung läuft

Nun hat die EZV die definitive Ablösung der VV auf März 2018 festgelegt. Ab sofort läuft der Countdown. Damit wird 2017 das Umstellungsjahr für etwa 20‘000 Schweizer Zollkonto-Inhaber, die noch die Papierquittung verwenden.

Prozesse neu gestalten

Die meisten Importverzollungen werden heute von Spediteuren, Zollagenten sowie Kurier-, Express- und Paketdienstleistern (KEP) durchgeführt. Die Zollanmeldung erfolgt mit dem elektronischen e-dec Importverfahren. Danach werden die gelbe Papier-Zollquittung sowie die Zollrechnung dem ZAZ-Inhaber per Briefpost zugestellt. Falls der Verzollungsdienstleister (VDL) auf sein eigenes Zollkonto angemeldet hat, stellt er dem Importeur die Papierquittung per Post zu. Die Umstellung auf eVV Import verändert diesen Papier-basierten Prozess.

Zwar wird sich die Arbeitsteilung Verzollung/Zollkontokontrolle kaum ändern. Neu wird die eVV nach der Zollanmeldung durch den Verzollungsdienstleister jedoch in Datenform auf dem Server der EZV bereitgestellt. Der Zollkunde muss diese Daten nun elektronisch abholen. Die Grafik zeigt den neuen Prozess des eVV Import:

Abbildung: Die Zollquittung wird nach Zollanmeldung künfitig in Datenform auf dem Server der EZV bereitgestellt. 

Neuer Ablauf des eVV Imports

  • Nach der Beauftragung (1) nimmt der Dienstleister die e-dec Importverzollung vor (2).
  • Die EZV stellt die eVV bereit. Der Inhaber des Zollkontos holt diese Daten vom Zollserver ab (3).
  • Dieser kontrolliert die Daten(4) und
  • archiviert (5) diese ann.
  • Diese Daten können an ein internes ERP-System weitergeleitet werden (6).
Digitale Zollquittung – der eVV Import
Von der Bring- zur Holschuld

Durch die Digitalisierung der Zollquittung ergeben sich in den Schweizer Zollbehörden einige Neuerungen: 

  • Die eVV wird von einer Bring- zu einer Holschuld.
  • Die Abholung der Zollquittung muss mit IT-Hilfsmitteln erfolgen (durch VDL oder Importeur).
  • Alle eVV Zollinformationen sind als Daten verfügbar und nutzbar.
  • Die elektronischen Belege und nicht mehr Papierdokumente gelten als Nachweis bei Zoll- und insbesondere Mehrwertssteuer-Kontrollen.
  • Die Archivierung der eVV-Daten muss elektronisch erfolgen. Zudem ist der Importeur gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV) zu einer rechtskonformen Archivierung der elektronischen Belege während 10 Jahren verpflichtet.
  • Der Mehrwertssteuerpflichtige Importeur bleibt gegenüber EZV und ESTV verantwortlich und haftbar. Er muss den Prozess zur Abholung und Ablage der eVV Daten mit seinen Verzollungsdienstleistern verbindlich regeln.

>> zum 2. Teil der Artikelreihe «In der Schweiz kommt die digitale Zollquittung»




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