Euro-Mindestkurs: Ursprung und Freihandelsabkommen
19. Jan 2015, Finanzen | Schweizer Nationalbank

Euro-Mindestkurs: Ursprung und Freihandelsabkommen

Nachdem die Schweizer Nationalbank (SNB) am 15. Januar 2015 den Euro-Mindestkurs von 1.20 CHF aufgegeben hat, sind die Wechselkurse stark in Bewegung geraten. Das kann sich auch auf den Warenursprung auswirken.

Im Hinblick auf den Ursprung von Waren sei an folgende Grundsätze gedacht: 

  • Als Wert der Vormaterialien (Wertdefinition siehe D30 Ursprungsbestimmungen, Ziffer 3.1.6 ) gilt der Zollwert der verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zum Zeitpunkt der Einfuhr in die Schweiz. 
  • Als ab-Werk-Preis (Wertdefinition siehe D30 Ursprungsbestimmungen, Ziffer 3.1.6 ) gilt der Preis des Erzeugnisses ab Werk, der dem Hersteller in der Schweiz gezahlt wird, in dessen Unternehmen die letzte Be- oder Verarbeitung durchgeführt wurde.
Wechselkurs: Wert der Vormaterialien und Ab-Werk-Preis

Massgebend sind grundsätzlich in Schweizer Franken ausgedrückte Werte. Für die Umrechnung von in ausländischen Währungen ausgedrückte Werte gilt das für die im Internet publizierten Devisenkurse. Sonderregelungen wie für den 16. Januar 2015 können berücksichtigt werden – das gilt sowohl für den präferenziellen wie auch für den nicht-präferenziellen Ursprung.

(Bildquelle: © BartekSzewczyk/iStockphoto)




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