OECD Entwurf
19. Okt 2017, Recht & Steuern | Steuertransparenz

Das multilaterale Übereinkommen der OECD (2/2)

Das Multilateral Instrument (MLI) wurde bisher weltweit von achtundsechzig Staaten unterzeichnet, darunter auch die Schweiz, Liechtenstein und Frankreich. Die USA hingegen lehnen derzeit noch eine Teilnahme ab.

Bevor das MLI auf Ebene der spezifischen Doppelbesteuerungs-
abkommen seine Wirkung entfalten kann, ist es von den teilnehmenden Staaten zu ratifizieren.

1. Wann ergeben sich erste Auswirkungen durch das MLI?

Laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen soll eine Ratifizierung in Deutschland erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen, sodass die ersten MLI-Regelungen ab 2019 anzuwenden wären. Insbesondere international agierende Unternehmen werden durch die Umsetzung des MLI beim Aufbau steueroptimierter Konzernstrukturen an Gestaltungsmöglichkeiten verlieren.

2. Welche Auswirkungen ergeben sich im Verhältnis D-CH?

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist momentan noch nicht vom Anwendungsbereich des MLI erfasst. Es sollte jedoch nur noch eine Frage der Zeit sein bis die angestrebten Änderungen im Rahmen von BEPS und MLI auch auf Ebene des reformbedürftigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz umgesetzt werden. Mittelbar werden sich erste Auswirkungen im Verhältnis Deutschland-Schweiz zudem durch die Überarbeitung des OECD-Musterabkommens ergeben.

Ein erster Entwurf hierfür wurde am 11. Juli 2017 von der OECD veröffentlicht. Insgesamt bleibt abzuwarten inwieweit andere Staaten, insbesondere die USA, das MLI ratifizieren. Es zeigt sich an dieser Stelle, dass die USA, wie auch bei anderen globalen Reformvorhaben (wie etwa dem AIA), eine restriktive Haltung einnehmen und somit einer ganzheitlichen Reform durch die OECD-Staaten im Wege stehen. Eine nachhaltige Reform des globalen Steuersystems kann nur dann gelingen, wenn sich möglichst viele Staaten daran beteiligen, globale Steuerschlupflöcher zu schliessen.

In diesem Sinne stellt die Unterzeichnung des MLI vom 7. Juni 2017 zwar einen ersten wichtigen Schritt in Richtung harmonisierter Doppelbesteuerungsabkommen und einer wirkungsvollen BEPS-Vermeidung dar. Jedoch bedarf es meines Erachtens momentan noch viel Arbeit, um aus dem eher undurchsichtigen Flickenteppich des MLI, bestehend aus Vorbehalten und Ausnahmen, ein effizientes und effektives Instrument zur Harmonisierung der internationalen Steuergesetze zu machen.

>>zu Teil 1 der Artikelreihe «Das multilaterale Einkommen des OECD»




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