Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
10. Dez 2019, Recht & Steuern | Informationsaustausch

Aktuelle Steuerthemen für Privatpersonen und Unternehmen

Automatischer Informationsaustausch – Erstmals werden Millionen Steuerdaten in Deutschland ausgewertet

1. Hintergrund

Seit der Finanz- und Schuldenkrise drängen die G20, die OECD sowie die EU-Kommission aufzunehmende Steuertransparenz um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wurde zum 1. Januar 2017 der Automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (kurz: «AIA») eingeführt. Auf Basis des gemeinsamen Meldestandards übermitteln Finanzverwaltungen Daten von Bankkunden an die Steuerbehörden der AIA-Partnerländer. Zu diesen Informationen zählen im Wesentlichen Name und Adresse des Kontoinhabers, Kontonummer, Kontostand, Zinserträge, Dividenden und Veräusserungsgewinne. In den letzten Jahren soll die deutsche Finanzverwaltung aufgrund des automatischen Datenaustauschs mit anderen Staaten mehr als 10 Millionen Datensätze erhalten haben. Hierzu gehören auch Daten aus der Schweiz; die Schweiz hatte ihrerseits die Daten für das abgelaufene Jahr 2017 im September 2018 u.a. nach Deutschland geliefert.

2. Auswertung von Informationen über Finanzkonten hat begonnen

Einem Bericht der «Welt am Sonntag» zufolge vom 30. Juni 2019 soll die deutsche Finanzverwaltung damit begonnen haben, diese Datensätze nun mehr auszuwerten. Es soll der deutschen Finanzverwaltung erstmals seit Juli 2019 die notwendige Software für einen Datenabgleich zur Verfügung stehen. Damit können die Datensätze gefiltert und den inländischen Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Steueridentifikationsnummer zugeordnet werden. Anschliessend sollen die Daten an die örtlich zuständigen Finanzämter in Deutschland verteilt werden. Diese gleichen dann die Informationen mit den Steuerakten ab, um festzustellen, ob die ausländischen Erträge in den entsprechenden Steuererklärungen zutreffend angegeben und versteuert wurden.

3. Mögliche Rechtsfolgen

Sofern Erträge oder Vermögenswerte (etwa im Rahmen von Erbschaften) vorsätzlich verschwiegen wurden, können die deutschen Finanzämter Vorgänge verfolgen, die bis zu zehn Jahre zurück liegen. In den Fällen, in denen der Datenabgleich ergibt, dass Auslandskonten nicht ordnungsgemäss deklariert wurden, werden sich die Finanzämter laut dem Bericht direkt an die Steuerpflichtigen wenden und diese auffordern, die entsprechenden Beträge nach zu erklären. «Bei Zweifelsfällen werden die Steuerpflichtigen die Möglichkeiten haben, den Sachverhalt angemessen aufzuklären», teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gegenüber der «Welt am Sonntag» mit. Dem Bericht zufolge entscheiden die Bundesländer für sich, wann die ersten Schreiben verschickt werden. Überdies, so die «Welt am Sonntag» unter Berufung auf das Finanzministerium Baden-Württemberg, sollen diese Musteranschreiben an die Steuerpflichtigen den Hinweis auf die Möglichkeit der Selbstanzeige beinhalten. Doch es ist Vorsicht geboten. Die Voraussetzungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige sind sehr hoch, sodass u.a. bei einer Teilselbstanzeige eine Bestrafung droht. Betroffene sollten daher umgehend eine Unterstützung in Anspruch nehmen. Aber auch in Fällen, in denen eine strafbefreiende Strafanzeige nicht mehr möglich ist, kann durch eine Kooperation mit den deutschen Finanzämtern sowie Offenlegung des Sachverhalts regelmässig eine teilweise bedeutend strafmindernde Wirkung erreicht werden.




Schliessen Button
Immer erstklassig informiert

Melden Sie sich für den Newsletter der Handelskammer Deutschland-Schweiz an.