Handelskammerjournal–Schweizer-Bundesgericht
7. Dez 2015, Recht & Steuern | Zoll

Zollabgaben für Fleisch im Reiseverkehr steigen

Ab dem 1. Januar 2016 zahlen Personen mehr Zollabgaben auf Fleischeinfuhr ab zehn Kilo.

Reisende können weiterhin Fleischmengen von mehr als 10 Kilogramm für den privaten Gebrauch in die Schweiz einführen. Der neue Zollansatz von 23 Franken – statt wie bisher 17 Franken – gilt ab 1. Januar 2016. An den im Sommer 2014 eingeführten Zollbestimmungen ändert sich sonst nichts.

Die Neuerungen

Die Zollansätze für Fleischeinfuhren durch Privatpersonen ab 1. Januar 2016 in der Übersicht (pro Person und Tag):

  • 1 Kilogramm: zollfrei (wie bisher)
  • Fleischmengen von mehr als 1 bis 10 Kilogramm: 17 Franken je Kilogramm (wie bisher)
  • Fleischmengen von mehr als 10 Kilogramm: 23 Franken je Kilogramm (statt wie bisher 17 Franken je Kilogramm)
Hintergrund

Die Erhöhung geht auf eine Motion von Ständerat Ivo Bischofberger zurück. Er forderte den Bundesrat auf, «den bereits beträchtlichen Einkaufstourismus durch staatliche Massnahmen nicht noch zusätzlich zu fördern und eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sicherzustellen». So seine Reaktion auf die im Sommer 2014 eingeführten Vereinfachungen bei den Zollbestimmungen im Reiseverkehr – und die damit verbundene Aufhebung der maximalen Einfuhrgrenze.

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat sich mit den betroffenen Kreisen darauf geeinigt, von der Wiedereinführung einer Obergrenze für die Fleischeinfuhr im Reiseverkehr abzusehen. Der neue Betrag entspricht dem höchsten Zollansatz für Fleisch im Handelswarenverkehr. Damit entfällt der vom Motionär bemängelte Anreiz für Gewerbetreibende, Fleisch – das für den Verkauf vorgesehen ist – im Reiseverkehr einzuführen.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier

(Bildquelle: © 100zax/iStockphoto)




Schliessen Button
Immer erstklassig informiert

Melden Sie sich für den Newsletter der Handelskammer Deutschland-Schweiz an.