Neues Online-Angebot der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Die Applikation ermöglicht auch eine Vertretungsfunktionalität. Rückerstattungsberechtigte, in Deutschland ansässige Personen, können die Antragserstellung wie bisher delegieren (bspw. an eine Bank oder einen Treuhänder) und müssen den Antrag nicht zwingend persönlich in der Applikation erfassen. Die Benutzeranleitung zu diesem Vorgehen wird ab Aufschaltung der Applikation online als PDF zur Verfügung stehen. Damit die jeweiligen Benutzer für eine rückerstattungsberechtigte Person tätig werden können, ist aus Datenschutzgründen eine Autorisierung durch die rückerstattungsberechtigten Personen mittels Generierung eines Einladungscodes erforderlich. Ein Unternehmen kann beispielsweise seinen Treuhänder bevollmächtigen, der als Superuser wiederum die für die Arbeitsausführung zuständigen Mitarbeitenden berechtigen kann. Auf der Webseite der ESTV wird der Zugang zur Applikation angeboten. Ab 31. Januar 2020 wird zudem bei technischen und fachlichen Fragen ein Support zur Verfügung stehen.