Neue Vereinbarung zur Sorgfaltspflicht der Banken (2/2)
15. Mär 2017, Finanzen | Vermögensverwaltung

Neue Vereinbarung zur Sorgfaltspflicht der Banken (2/2)

Mit der Revision der Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken entstehen erhöhte Anforderungen an Kreditinstitute. Neue Formulare und Verfahrensbestimmungen sind zu berücksichtigen. 

Die neuen Vorschriften erfordern die Einführung von internen Weisungen und strengeren Kontrollen. Auch wurden im Zuge der Revision der Standesregeln zur Sorgfaltspflicht neue Verfahrensbestimmungen definiert.

Insurance Wrapper

Im Bereich der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten an Vermögenswerten enthält die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 16) zudem neue Vorschriften für Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung. Bei dieser führt ein Versicherungsunternehmen – zur Aufbewahrung und Verwaltung von Anlagen eines einzelnen Kunden – im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrages ein Anlagedepot/-konto oder Unterdepot/-konto bei einer Bank oder einem Effektenhändler (sogenannte Insurance Wrapper).

Diese Regeln sehen vor, dass in vier bestimmten Fällen der Versicherungsnehmer und – falls abweichend vom Versicherungsnehmer –, der effektive Prämienzahler festzustellen sind.

Neue und revidierte Formulare

Parallel zu den neuen Vorschriften der VSB 16 wurden die bestehenden Formulare teilweise revidiert beziehungsweise durch neue Formulare ergänzt. Die VSB 16 sieht neu Folgendes vor:

  • Angaben bezüglich Stiftungen und Trusts sind mittels schriftlicher Erklärung oder Formular S (Stiftungen) respektive T (Trusts) festzuhalten. In beiden Formularen ist unter anderem der tatsächliche Gründer der Stiftung (Errichter oder Stifter) beziehungsweise des Trusts (Settlor) festzuhalten. Gründer sind Personen, die mit ihrem Vermögen die Errichtung der Stiftung oder des Trusts ermöglicht haben.
  • Im Formular T (Trusts) müssen neu Angaben über die Art des Trusts (Discretionary Trust oder Nicht-discretionary Trust) sowie über dessen allfällige Widerrufbarkeit (Revocable Trust oder Irrevocable Trust) gemacht werden.

Das ebenfalls neue Formular I (Insurance Wrapper) gilt für Lebensversicherungen mit separater Konto- beziehungsweise Depotführung. Dieses entspricht den Regeln der FINMA-Mitteilung 18 (2010) vom 30. Dezember 2010. Das bisher für Konten von Rechtsanwälten und Notaren verwendete Formular R Berufsgeheimnisträger) wurde in der VSB 16 vorerst nicht beibehalten.

Neue Verfahrensbestimmungen

Im Rahmen der Revision der VSB wurden die darin enthaltenen Verfahrensbestimmungen vervollständigt. Die VSB 16 sieht neu ein verkürztes Verfahren vor. Dieses besteht einzig aus einem Sanktionsverfahren – ohne Ermittlungsverfahren.

Das Verfahren kann von der Bank mittels Selbstanzeige beantragt werden, seine Durchführung ist Sache der Aufsichtskommission. Deren Entscheid wird der Bank lediglich im Dispositiv zugestellt. Die Bank kann jedoch innert zehn Tagen eine schriftliche Begründung verlangen. Die Sanktion des Verweises bei Bagatellfällen fällt in der VSB 16 weg. Somit ist in diesen Fällen ein Verfahren gegen die Bank ohne Sanktion einzustellen. 

Fazit

Die neuen Vorschriften der VSB 16 erhöhen die Anforderungen an die Vorgänge zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten beziehungsweise der Kontrollinhaber an Vermögenswerten. Sie steigern diesbezüglich den Aufwand der Banken erheblich. Zudem erfordern sie die Einführung von neuen internen Weisungen, strengeren Kontrollen sowie die Anpassung der Abläufe und IT-Systeme – insbesondere bei der Eröffnung von Geschäftsbeziehungen hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Die Feststellung des Kontrollinhabers an nicht börsenkotierten, operativ tätigen juristischen Personen und Personengesellschaften dürfte Banken und Effektenhändler vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen stellen. Die Umsetzung dieser Vorschriften dürfte sich in der Praxis als nicht ganz einfach herausstellen. Zudem könnte die Feststellung bereits identifizierter Kontrollinhaber neue Risiken schaffen, beispielsweise im Fall von US-Bürgern. Auch ist zurzeit noch nicht gänzlich voraussehbar, inwiefern die Änderungen der VSB zur Aufdeckung und Vermeidung von Steuerdelikten beitragen werden.

(Bildquelle: © BernardaSv/iStockphoto)




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