Zeichnung3 CH-D Wirtschaft
23. Aug 2018, Recht & Steuern | Mehrwertsteuer

MWST-Leistungen im Verhältnis Schweiz-EU Teil 2

Immer mehr Unternehmer aus der Schweiz erbringen Lieferungen in EU-Ländern. Dieser Artikel zeigt die umsatzsteuerrechtlichen Folgen bei Lieferungen in Form von Reihengeschäften über mehrere EU-Länder für den Unternehmer Max Muster aus der Schweiz.
Beispiel 3: Wareneinkauf in Deutschland – Anschliessender Verkauf in der Schweiz
Max Muster kauft Waren in Deutschland ein und organisiert den Transport in die Schweiz.
Die Einfuhr in die Schweiz nimmt Max Muster als Importeur vor. Anschliessend verkauft Max Muster die Ware seinem Endkunden in der Schweiz. Den Transport organisiert wiederum Max Muster.
Rechnungsfluss:        Produzent DE
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde CH
Warenfluss:                Produzent DE
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde CH
Formvorschriften
  • Es muss sichergestellt werden, dass der deutsche Produzent einen steuerbefreiten Export meldet und die Zoll-AT-LAS-Ausfuhrmeldung vornimmt.
  • Auf der Rechnung des deutschen Produzenten muss folgender Hinweis angebracht werden: «Steuerfreie Ausfuhrlieferung».
  • In der Schweiz erfolgt die Einfuhr auf Max Muster, wobei dieser die schweizerische Einfuhrumsatzsteuer mit seiner schweizerischen Mehrwertsteuerdeklaration als Vorsteuer zurückfordern kann.
  • Die Rechnung von Max Muster an den Endkunden in der Schweiz erfolgt mit Schweizer Mehrwertsteuer.
Zeichnung3 CH-D Wirtschaft
Beispiel 4: Wareneinkauf in Deutschland – Anschliessender Verkauf in Deutschland
Max Muster organisiert die Abholung der Ware beim Produzenten in Deutschland und den Transport direkt zu seinem End-kunden nach Deutschland.
Rechnungsfluss:        Produzent DE
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde DE
Warenfluss:                Produzent DE
                                   → Endkunde DE
Formvorschriften
Bei dieser Transaktion handelt es sich um ein Reihengeschäft welches im rein innerdeutschen Raum ausgeführt wird.
Die Verfügungsmacht an der Ware gelangt vom Produzenten an Max Muster und von diesem an den Endkunden in Deutschland.
Die Ware verlässt Deutschland nicht, womit keine steuerbefreite Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferung durchgeführt werden kann.
Max Muster erhält vom Produzenten eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer und muss dem Endabnehmer ebenfalls eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen und die Umsätze in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung deklarieren.
Zeichnung4 CH-D Wirtschaft
Beispiel 5 Wareneinkauf in Frankreich – Anschliessender Verkauf in Frankreich
Max Muster organisiert die Abholung der Ware beim Produzenten in Frankreich und den Transport direkt zu seinem Endkun-den nach Frankreich.
Rechnungsfluss:        Produzent FR
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde FR
Warenfluss:                Produzent FR
                                   → Endkunde FR
Formvorschriften
Frankreich kennt eine Sondernorm für Leistungen die von in Frankreich nicht ansässigen Unternehmungen durchgeführt werden.
Leistungen die von nicht in Frankreich ansässigen Unternehmen erbracht werden unterliegen unabhängig von einer bestehenden umsatzsteuerlichen Registrierung dem Reverse-Charge-Verfahren.
Als nicht ansässig gelten alle ausländischen Unternehmer, die keine handelsrechtliche Niederlassung in Frankreich begründen.
Für Lieferungen eines nicht ansässigen Unternehmers muss die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert werden, sofern dieser in Frankreich umsatzsteuerlich registriert ist. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger ein nicht ansässiger ausländischer Unternehmer ist, der über eine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich verfügt.
Auf der Rechnung von Max Muster an den französischen Endkunden ist folgender Hinweis anzubringen: «le client est olbigé d' acquitter la TVA»
Die Konsequenz aus dieser Lieferung ist, dass Max Muster die französische Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer zurückfordern kann, solange er in Frankreich nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert ist.
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