Eine gut aufgestellte Altersvorsorge  ist  für Sie und Ihr Unternehmen auch eine Chance, sich im Wettbewerb um Talente ganz vorne zu positionieren. Das gilt erst recht, wenn Sie planen, den Markt in der Schweiz zu bearbeiten – sei es mit einer lokalen Filiale oder wenn Sie erwägen, Ihren Hauptsitz in die Schweiz zu verlagern. Für Verunsicherung sorgt dabei oft, dass die beiden Vorsorgesysteme in Deutschland und der Schweiz unterschiedlich funktionieren, auch wenn sie im Grundsatz ähnliche Ziele verfolgen. Erfahren Sie im Expertengespräch, worauf Sie als Unternehmer achten sollten, um das Potenzial zu er- schliessen und Nachteile zu vermeiden.

 

Daniela Diethelm: Tobias, kannst du uns kurz erläutern, wie das Schweizer Vorsorgesystem aufgebaut ist und welche Parallelen es zur deutschen Vorsorge gibt?

Tobias Vinzent: Sehr gerne! Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Jede Säule verfolgt andere Ziele. Die 1. Säule, die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), bildet seit 75 Jahren die Grundlage für die finanzielle Existenz der Versicherten im Alter. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Rentenversicherung und wird ebenfalls über das kollektive Sparen, ein sogenanntes Umlageverfahren, im Rahmen eines Generationenvertrags finanziert. Beiträge an die AHV sind für die meisten  Personen obligatorisch.

Daniela Diethelm: Du sprichst von drei Säulen, sind die anderen beiden vergleichbar mit der ersten?

Tobias Vinzent: Die 2. Säule deckt die berufliche Vorsorge ab. Sie ist in der Schweiz für einen grossen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung obligatorisch. Zusammen mit der 1. Säule soll sie einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt hier nach dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens: Jede Person spart für sich selbst. Das Alterskapital wächst einerseits über die eigenen Beiträge, andererseits über Beiträge des Arbeitgebers und schliesslich durch die Kapitalmarktrendite des Ersparten. Die berufliche Vorsorge kann mit der deutschen betrieblichen Altersvorsorge verglichen werden, auch wenn es massgebende Unterschiede gibt. Die 3. Säule rundet das Schweizer Vorsorgesystem im Bereich  der privaten Vorsorge ab. Finanziert wird sie wie in der 2. Säule über das Kapitaldeckungsverfahren, die Einzahlungen sind jedoch freiwillig. Im Gegensatz zu Deutschland werden in der privaten Vor- sorge keine staatlichen Zulagen wie etwa bei der Riester-Rente gewährt.

Daniela Diethelm: Du hast erwähnt, dass die 2. Säule für einen massgeblichen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung obligatorisch ist. Wer ist davon betroffen, und was sind die Auswirkungen?

Tobias Vinzent: Das ist richtig. Tatsächlich gibt es in der Schweiz gesetzliche Schwellenwerte, die eine obligatorische Versicherungspflicht auslösen. So sind im Jahre 2023 Arbeitnehmende mit einem Lohn von jährlich über CHF 22’050 obligatorisch zu versichern, und der Arbeitgeber muss seinen Angestellten eine Lösung in der beruflichen Vorsorge anbieten. Spannenderweise verhält es sich in der Praxis so, dass die Gesetzesgrundlage nicht dazu führt, dass man sich nur im Bereich dieser minimalen Lösung bewegt. Arbeitgeber entscheiden sich vermehrt dazu, Arbeitnehmende auf freiwilliger Basis deutlich besser zu versichern.

Daniela Diethelm: Wieso kann es sinnvoll sein, Mitarbeitende über das gesetzliche Minimum hinaus zu versichern? Welche Anreize bestehen für Unternehmer in der Schweiz, sich dem Thema Vorsorge zu widmen, und was hat es mit dieser «Kadervorsorge 1e» auf sich?

Tobias Vinzent: Die Anreize sind vielfältig. Ich erlebe immer wieder, dass Unternehmer über die Optimierungsmöglichkeiten erstaunt sind, die der Schweizer Gesetzgeber zwecks Förderung der Vorsorge bereitstellt. Dabei stellen insbesondere die vielseitigen Kadervorsorgelösungen eine interessante Möglichkeit dar, die Vorsorge nach individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Wer die Leistungen für die Arbeitnehmenden verbessert, tut oft auch für das Unternehmen etwas Gutes. Ebenso bietet eine gut geplante Vorsorgelösung für die Eigentümer viele Optimierungsmöglichkeiten und Vorteile. Eine gut geplante Vorsorgelösung kann dazu beitragen, dass der Unternehmer beim späteren Verkauf des Unternehmens flexibler in der Preisgestaltung ist – und damit weniger abhängig vom Käufer. Auch die steuerlichen Vorteile dürfen nicht vernachlässigt werden.

Daniela Diethelm: Bleiben wir einen Moment bei diesem letzten Punkt, den Steuern. Wie genau äussert sich dies?

Tobias Vinzent: Wenn wir dabei auch auf die Vorsorgepläne im Rahmen von 1e zu sprechen kommen, ergeben sich hier weitere massgebende Vorteile. Unternehmer sind bei dieser Lösung in der Lage, für die Anlage ihres Vorsorgevermögens eine Anlagestrategie auszuwählen, die ihren Bedürfnissen entspricht, natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Pensionskassen (Anlagerichtlinien gemäss BVV2). Konkret können versicherte Personen direkt an den Renditen partizipieren, die ihre Anlagen erwirtschaften – und dies wohlgemerkt in einem steuerfreien Umfeld, was die Nachsteuerrendite erheblich verbessert (siehe unten).

Daniela Diethelm: Geht das Renditepotenzial nicht zulasten der Sicherheit?

Tobias Vinzent: In der Beratung achten wir darauf, dass das individuelle Sicherheitsgefühl mittels Renten- oder Risikoabsicherung meist im Sinne einer Mindestrente erfüllt wird und nur der darüberhinausgehende Anteil investiert wird. Bei der Frage,  wieso  sich Unternehmer für eine überobligatorische Lösung für Mitarbeitende entscheiden, steht meist die Mitarbeiterbindung sowie die Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers im Vordergrund. Eine moderne Vorsorgelösung erhöht die Arbeitsmarktattraktivität des Unternehmens, was gerade im aktuellen Umfeld und der intensiven Wettbewerbssituation um Fachkräfte entscheidend sein kann.

Daniela Diethelm: Worauf muss ich achten, wenn ich neben den schweizerischen sozial-, vorsorge- und steuerrechtlichen Aspekten auch diejenigen des deutschen Vorsorgesystems oder anderer Länder berücksichtigen muss?

Tobias Vinzent: In einem solchen Fall lohnt es sich unserer Erfahrung nach, den persönlichen Steuerberater oder eine spezialisierte Kanzlei im Bereich des  Vorsorge- und Steuerrechts des jeweiligen Landes beizuziehen. Gerade bei komplexeren, grenzüberschreitenden Situationen mit mehreren involvierten Ländern und den zu berücksichtigenden Gesetzen lohnt es sich, direkt zu Beginn die Ausgangssituation, mögliche Konsequenzen und das Optimierungspotenzial von Experten überprüfen zu lassen. Wir agieren dabei stets in unserer Kernkompetenz mit dem Fokus auf die Schweiz,   berücksichtigen   aber Analysen weiterer externer Partner. Unsere Kunden schätzen, dass wir ihnen so eine Gesamtlösung wie aus einer Hand anbieten können. Unsere Erfahrung zeigt, dass  sich ein Erstgespräch sowie eine fundierte Analyse praktisch immer lohnen, um anhand dieser wichtige Entscheide zugunsten oder zulasten einer Vorsorgelösung zu fällen. Wir stehen gerne für eine kostenlose Standortanalyse Ihrer Vorsorgesituation aus Schweizer Sicht zur Verfügung.

 

Besteuerung in der Schweiz als Privatperson und als Unternehmung im Rahmen der Vorsorgelösungen

Als Privatperson mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz gelten Sie als unbeschränkt steuerpflichtig. Massgebend sind dabei die Einkommens- und Vermögenssteuern, die in den 26 Kantonen überwiegend progressiv ausgestaltet sind. Weil die Kantone über eine weitgehende Tarifautonomie verfügen, gibt es grosse Unterschiede, was die Steuerbelastung betrifft. Die Veranlagung erfolgt in der Regel über die jährlich einzureichende Steuerdeklaration, in der sämtliche steuerbaren Einkommens- und Vermögenswerte zu deklarieren sind. Es bestehen verschiedene Abzugsmöglichkeiten, die das Einkommens- oder auch das Vermögenssteuersubstrat vermindern und so zu einer tieferen Steuerbelastung führen.

Auf Ebene Privatperson
Nehmen wir das Beispiel einer Vorsorgelösung. Für die Besteuerung des Einkommens wird ein Lohnausweis durch den Arbeitgeber ausgestellt. Steuerbar ist der Bruttolohn abzüglich aller Sozialversicherungsbeiträge und abzüglich der Beiträge in die berufliche Vorsorge (2. Säule). Werden die Beiträge für die Altersvorsorge erhöht, verringert sich somit direkt der Nettolohn. Die Steuerbelastung sinkt. Wenn wir von einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 35 Prozent ausgehen, resultiert bei einer Einzahlung von Sparbeiträgen in die Altersvorsorge von beispielsweise CHF 10’000 ein direkter Vorteil von rund CHF 3’500 – oder anders formuliert: Für eine Einlage in die Altersvorsorge von CHF 10’000 müssen, wenn Sie den Steuervorteil direkt berücksichtigen, netto lediglich CHF 6’500 investiert werden.  Dazu kommen weitere steuerliche Vorteile, wonach im Rahmen der gebundenen Vorsorge die Zins- und Dividendenerträge steuerfrei bleiben und das gebundene Vermögen selbst bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer unterliegt. Darüber hinaus wird bei der Auszahlung die Kapitalleistung reduziert besteuert. Die Steuerersparnis ist also dreifach: einmal bei der Einzahlung in die 2. Säule, das zweite Mal während der Laufzeit und schliesslich bei  der  Auszahlung ein drittes Mal. Insgesamt lässt sich so über die Laufzeit eine fast unschlagbare Nettonachsteuerrendite mit moderatem Risiko Ihrer Anlagen errechnen, was Ihrer privaten Vorsorge für Ihren letzten Lebensabschnitt direkt zugutekommt.

Auf Ebene Unternehmen
Auch auf der Unternehmensseite werden höhere Vorsorgeprämien steuerlich gefördert. Diese können als Perso- nalaufwand in den geltenden Normen zum Abzug zugelassen werden, was zu einem tieferen Gewinn und somit einer tieferen Steuerbelastung auf der Stufe der Unternehmung führt. Auch aus Sicht des Unternehmers kann mit einer lang- fristigen und vorausschauenden Vorsorgeplanung die Unternehmung steueroptimiert auf eine spätere Nachfolge vorbereitet werden. Sei es mittels höherer jährlicher Vorsorgebeiträge oder durch den Bezug von Substanzdividenden, mit dem Ziel, der Unternehmung nicht betriebsnotwendige Liquidität zu entziehen – quasi Ihr Unternehmen steueroptimiert schlanker zu machen – und diese Liquidität in Ihr Privatvermögen zu überführen, um diese Mittel sogleich mittels freiwilliger  Einzahlungen in Ihre Pensionskasse einzubringen.