Bundesplatz
26. Okt 2018,

Gegen die Interessen der Exportnation Schweiz

Am 25. November stimmt die Schweiz über die «Selbstbestimmungs»-Initiative (SBI) der SVP ab. Sie will nationales Recht generell über das Völkerrecht stellen. Insbesondere für die Exportwirtschaft würde das zu schwerwiegenden Problemen führen.
Der Titel der Vorlage ist geschickt gewählt - gegen Selbstbestimmung hat in einem direktdemokratischen Land wie der Schweiz niemand etwas einzuwenden. Doch im Initiativtext verstecken sich zahlreiche Fallstricke. Grundsätzlich geht es um einen generellen Vorrang des Schweizer Landesrechts vor internationalem Recht. Ausgenommen werden nur ganz wenige Bestimmungen, etwa die Verbote von Sklaverei oder Völkermord. Bei einem Widerspruch zwischen nationalem Recht und Völkerrecht, beispielsweise einem Freihandelsabkommen, soll künftig das nationale Recht immer Vorrang haben. Entsprechende Verträge müssen neu verhandelt oder gekündigt werden. Und falls sie nicht dem Referendum unterstanden, sind sie für Schweizer Gerichte gar nicht mehr massgebend. Im Extremfall führt das zum Vertragsbruch.
Über 600 Wirtschaftsabkommen betroffen
Was geschieht, falls die Initiative eine Mehrheit findet? Niemand weiss es so genau, und das ist genau das Problem: Die Unsicherheit wird gross sein und über mehrere Jahre andauern. Die Schweiz verfügt heute über rund 5000 internationale Abkommen. Über 600 davon sind für die Wirtschaft besonders wichtig. Dazu zählen Abkommen zu Freihandel, Investitions- und Patentschutz, Doppelbesteuerung, aber auch multilaterale Abkommen wie die Teilnahme an der WTO. Sie bilden das rechtliche Fundament für den Erfolg der Exportnation Schweiz. Fortan würden diese Verträge nur noch unter Vorbehalt gelten.
Verträge nicht auf Vorrat kündigen
Nach einer Annahme der SBI dürfe es der Schweiz zudem schwerer fallen, neue Verträge abzuschliessen. Denn als Verhandlungspartnerin macht sie sich unglaubwürdig und damit unattraktiv. Die Frage stellt sich, welches angebliche Problem die Initiative denn überhaupt lösen will. Wenn es den Urhebern darum geht, unliebsame Verträge zu verhindern oder zu beseitigen, dann besteht diese Möglichkeit schon heute: mittels Referendum oder Initiative. Die «Selbstbestimmungs»-Initiative hingegen ist eine Kündigung auf Vorrat und droht Schweiz international zu isolieren.



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