Berufliche Integration und das Prinzip Hoffnung (2/3)
19. Aug 2016, Finanzen | Krankenversicherung

Berufliche Integration und das Prinzip Hoffnung (2/3)

Der Arzt ist längst nicht mehr nur Mediziner, sondern oft auch Anwalt einer stressgeplagten Arbeitnehmerschaft.

Ob Stress in der Arbeitswelt jedoch objektiv zugenommen hat, ist und bleibt schwierig zu beurteilen. Erstens, weil die Messung von Stress methodisch anspruchsvoll ist und zweitens, weil Stressempfinden und Stressverarbeitung individuell sind.

Im «Job-Stress-Index» 2015 von Gesundheitsförderung Schweiz sieht man keine Zunahme von Stress, sondern eher eine leichte Abnahme im Vergleich zum Vorjahr. Und: Wer zu Stress befragt wird, erkennt unweigerlich den Aufforderungscharakter einer solchen Umfrage. Unbestritten ist jedoch, dass die Folgen von Stress volkswirtschaftlich relevant sind, auch wenn die Ursachen nicht ausschliesslich auf das Berufsleben zurückgeführt werden können. Die OECD beziffert hierbei das ökonomische Potenzial für die Schweiz auf etwa fünf Milliarden Schweizer Franken. Zwei Drittel seien indirekte Kosten, also Einbussen bei der Produktivität und negative Auswirkungen auf Kunden und Lieferanten.

Stress ist keine Krankheit per se

Der Weg von Stress bis hin zu einer psychischen Erkrankung ist – rein diagnostisch betrachtet – kurz. Eine formal korrekte Diagnose zu stellen, ist ein Kinderspiel. Man kann im ICD10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) nachlesen, welche Symptome zu zitieren sind. Danach resultiert eine mittelgradige oder eine schwere depressive Episode. Objektiviert werden die Aussagen der Patienten in der Regel nicht. Der Mediziner notiert pflichtschuldig das, was die betroffene Person schildert.

Wie operationalisiert man beispielsweise Schlafstörungen, Verlust von Interesse oder verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit (etwa bei Depressionen)? Dieses Krankschreibeverhalten kann verheerende Folgen aufweisen, etwa durch Kündigungen durch den Arbeitgeber. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan, Bericht 56 (2013), Depressionen in der Schweizer Bevölkerung) schreibt dazu:

«So hilfreich begründete Arbeitsunfähigkeiten sind, so kontraproduktiv können sie sich auswirken, wenn damit ein bestehendes Vermeidungsverhalten und arbeitsbezogene Ängste verstärkt werden oder wenn die Krankheitsabsenz vor allem aus einer Konfliktsituation am Arbeitsplatz heraus entsteht. Solche Formen krankheitsbedingter Absenzen enden häufig in der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.»

Mangelnde Ressourcenorientierung

Erstaunlich ist weiter, dass noch immer ausschliesslich defizitorientiert vorgegangen wird. Die zentrale Frage bleibt ausgeklammert: Über welche Ressourcen verfügt eine erkrankte Person eigentlich noch? Bereits 2001 wurde von der 54. Vollversammlung der WHO unter der Bezeichnung International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) ein sehr differenziertes Klassifikationsmodell verabschiedet. Dieser Ansatz, die Restfähigkeiten bei Behinderung – darunter fallen auch die psychischen Einschränkungen – zu erfassen, hat sich in der Psychiatrie im Kontext Arbeit nicht einmal ansatzweise durchgesetzt.

In einer umfangreichen Magisterarbeit zum Themenkomplex ICF heisst es: (Almut-Hildegard Meyer, Kodieren mit der ICF: Klassifizieren oder Abklassifizieren (2004))

«Die Gesellschaft, die eine so hoch leistungsfähige Medizin unterhält, muss sich auch moralisch verpflichtet fühlen, den dadurch überlebenden, aber chronisch kranken oder (schwer-) behinderten Menschen von Beginn an bestmögliche Hilfen und Kompensationsmöglichkeiten bereitzustellen. Dazu gehören Hilfsmittel, Assistenz, gute Rehabilitation sowie Sorge für Integration in die Gemeinschaft.»

Es ist verwunderlich, dass auch fünfzehn Jahre nach Vorliegen eines strukturierten Ansatzes noch immer darauf fokussiert wird, Krankheit zu konstatieren, anstatt die vorhanden Fähigkeiten ins Zentrum zu rücken. Dadurch werden die Betroffenen implizit im Vermeidungsverhalten bestärkt. Und der vermehrten Invalidisierung von jungen Menschen haftet in Anbetracht des ausgebauten Sozialwesens der Schweiz fast etwas Obszönes an. Ob die Invalidenversicherung ihrem eigenen Anspruch, eine Integrationsversicherung zu sein, gerecht wird, bleibt offen.

(Bildquelle: © PeopleImages/iStockphoto)




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