

Der EU Data Act – Was er regelt und warum Schweizer Unternehmen ihn kennen sollten
Am 12. September 2025 ist in der Europäischen Union der neue Data Act (EU-Verordnung 2023/2854) in Kraft getreten. Die Verordnung schafft einheitliche Regeln dafür, wer auf Daten aus vernetzten Produkten und digitalen Diensten zugreifen darf und wie diese genutzt werden können. Damit will die EU verhindern, dass einzelne Grossunternehmen den Datenzugang kontrollieren, und zugleich mehr Raum für Innovation schaffen.
Der Data Act ist nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU relevant: Auch Schweizer Unternehmen, die Produkte exportieren, Daten verarbeiten oder Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden in der EU anbieten, sind direkt betroffen.
Kern der Verordnung ist, dass Nutzende vernetzter Produkte und Dienste (z. B. IoT-Geräte, Maschinen oder Fahrzeuge) Anspruch auf die von ihnen erzeugten Daten haben. Diese Daten müssen auf Wunsch zugänglich gemacht werden – sei es zur eigenen Verwendung oder zur Weitergabe an Dritte.
Für Unternehmen bringt das mehrere Neuerungen mit sich:
- Fairer Datenzugang: Im B2B-Bereich darf der Austausch nur unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen erfolgen (FRAND-Prinzip).
- Vertragliche Klarheit: Standardisierte Vertragsklauseln (Model Contractual Terms) sollen für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen.
- Cloud-Portabilität: Der Wechsel zu einem anderen Daten- oder Cloud-Anbieter wird für Kunden einfacher.
- Behördlicher Zugriff: In Ausnahmefällen, etwa in Krisensituationen, können öffentliche Stellen bestimmte Daten anfordern.
Die Umsetzung erfolgt stufenweise: Ab September 2025 gelten erste Informations- und Zugriffsrechte, ab September 2026 müssen Produkte technisch so ausgestattet sein, dass ein direkter Datenaustausch möglich ist.
Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, sind viele Unternehmen unmittelbar betroffen. Dazu zählen:
- Hersteller, die vernetzte Produkte in der EU vertreiben,
- Dienstleister, die Daten für europäische Kunden verarbeiten,
- Dateninhaber, die Daten an Partner oder Behörden in der EU weitergeben.
Für sie bedeutet der Data Act einerseits neue Pflichten – etwa Anpassungen bei Produkten oder Verträgen –, andererseits aber auch Chancen. Denn ein geregelter und transparenter Datenmarkt schafft Vertrauen und eröffnet Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle. Von den Vorgaben ausgenommen bleiben lediglich Kleinst- und Kleinunternehmen, solange sie nicht Teil eines grösseren Konzerns sind.
Der Data Act wird den europäischen Datenmarkt spürbar verändern. Für Schweizer Unternehmen mit Geschäft in der EU reicht es nicht, das Thema nur am Rand zu verfolgen – sie sollten jetzt aktiv prüfen, welche Produkte, Dienstleistungen und Verträge betroffen sind. Dazu gehört zum Beispiel, klare Regelungen zum Datenaustausch in bestehende Verträge aufzunehmen, die technische Gestaltung von vernetzten Produkten zu überprüfen und interne Prozesse für Datenanfragen vorzubereiten. Wer diese Schritte frühzeitig angeht, senkt das Risiko von Konflikten mit Kunden oder Behörden – und kann gleichzeitig neue Geschäftschancen nutzen. Denn ein fairer Zugang zu Daten eröffnet gerade für innovative KMU die Möglichkeit, eigene datenbasierte Angebote zu entwickeln oder Partnerschaften auf Augenhöhe auszubauen.