Bild Alles, was Sie über den Umzug in die Schweiz wissen müssen
5. Dez 2022, Standort

Erfahrungsbericht: Alles, was Sie über den Umzug in die Schweiz wissen müssen

Sie überlegen, in die Schweiz zu ziehen?
Dann sind Sie nicht allein. Über 2 Millionen Ausländer leben bereits in der Schweiz. Das sind 25 %, der fast 9 Millionen Einwohner, die die Schweiz zählt.

Die Schweiz ist eines der beliebtesten Länder Europas für Expats - und wenn Sie auch überlegen, ein neues Leben in dem schönen Alpenland zu beginnen, sollten Sie einige Dinge beachten. Dazu gehört, dass Sie sich über die Einreisebestimmungen vor Ort informieren, nach Wohnmöglichkeiten suchen und vieles mehr. Was für Sie gilt, wenn Sie in die Schweiz ziehen, hängt auch von dem jeweiligen Kanton ab. Denn die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, und ein Grossteil der Gesetze wird auf kantonaler Ebene geregelt. Das bedeutet, dass Regelungen in Bereichen wie Bildung, Gesundheitssystem – aber auch kulturelle Normen - von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.

Die Auswanderung in die Schweiz ist mit administrativen Hürden verbunden, bietet aber natürlich auch viele Chancen und Möglichkeiten. Einige Dinge können Sie schon in Deutschland zuvor regeln, andere können Sie erst vor Ort in die Wege leiten. In diesem Artikel haben wir einige wichtige Punkte aufgelistet, an die Sie denken sollten und die Ihre Auswanderung hoffentlich etwas erleichtern.

Der erste Schritt in die Schweiz:
Wenn Sie beabsichtigen, dauerhaft in der Schweiz zu leben, müssen Sie sich zunächst beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden.
Am einfachsten und am schnellsten sind die Prozeduren natürlich, wenn Sie aus beruflichen Gründen in die Schweiz ziehen und bereits einen Arbeitsvertrag erhalten haben.
Generell benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz lediglich einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Der deutsche Führerschein ist in der Schweiz für die ersten zwölf Monate gültig. Danach müssen Sie einen Schweizer Führerschein beantragen. Dies geschieht beim zuständigen Strassenverkehrsamt. Sollten Sie ein eigenes Fahrzeug mitbringen, so ist auch dies innerhalb von 12 Monaten umzumelden.

Aufenthaltsgenehmigung:
Wer als EU-Bürger:in in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen Kreisbüro der Stadt anmelden, in der man wohnen möchte.
Erforderlich sind ein gültiger Reisepass und ein Arbeitsnachweis.
Für die Bearbeitungskosten der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie eine Zahlung von circa. CHF 120 einplanen.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, doch existieren sogenannte bilaterale Verträge, die auch die Personenfreizügigkeit regeln. EU-Bürger dürfen dadurch in der Schweiz leben und arbeiten.

Für EU-Bürger gibt es vier verschiedene Formen der Aufenthaltsbewilligung:

  • Bewilligung B ist eine Aufenthaltsbewilligung, die man erhält, wenn man einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr vorweisen kann. Die Aufenthaltsbewilligung ist fünf Jahre gültig.
  •  Bewilligung C erhält man, wenn man uneingeschränkt fünf Jahre seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte und dort weiterhin arbeitet. Diese Aufenthaltsbewilligung ist zeitlich nicht begrenzt.
  • Bewilligung G gilt für Grenzgänger, die in Grenznähe in einem anderen EU-Land leben, aber in der Schweiz arbeiten.
  • Bewilligung L ist für eine befristete Zeit gültig, zum Beispiel wenn der Arbeitsvertrag nur für ein paar Monate gilt.
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Wohnungssuche:
Das könnte sich als etwas schwieriger erweisen. Es gibt zwar genügend Wohnraum in der Schweiz, aber freie Wohnungen, vor allem in den grösseren Städten, sind rar und haben oft hohe Mieten.
Wenn Sie sich ausserhalb der städtischen Regionen auf Wohnungssuche begeben, werden Sie höchstwahrscheinlich schneller und zu niedrigeren Mieten fündig. Die Schweiz verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur. Die Städte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbst von ländlicheren Regionen gut erreichbar.
 
Wenn die Wohnungseinrichtung mitgenommen werden soll:
Für die zollfreie Einfuhr von Hausrat, Autos und anderen Gegenständen ist ein Nachweis über eine Wohnsitzverlegung in die Schweiz erforderlich.
Dazu muss man entweder eine Abmeldebestätigung aus Deutschland, einen Schweizer Arbeitsvertrag oder eine Schweizer Wohnadresse vorweisen können.
Ausserdem muss ein Umzugsantrag ausgefüllt werden. Weitere Auskünfte erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Eröffnung eines Bankkontos:
Die Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz ist recht einfach. Sie müssen meistens nicht einmal persönlich bei der Bank vorsprechen.
Sie können bei mehreren Banken online ein Konto eröffnen. Dies ist nur möglich, wenn Sie eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass besitzen.
Damit es noch schneller geht: Nehmen Sie am besten Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Aufenthaltsbestätigung gleich mit, dann ist der Prozess von kurzer Dauer.

Krankenkasse:
Jede Person mit Wohnort in der Schweiz ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz sollten Sie dies tun.
Diese ist Privatsache, aber obligatorisch, bezüglich der Grundversicherung.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Krankenversicherung teilen, müssen die Arbeitnehmer in der Schweiz die gesamten Kosten für die Krankenversicherung tragen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, die ein breiteres Spektrum an Leistungen als die Grundversicherung bietet.
Vor Abschluss einer neuen Krankenversicherung lohnt es sich, die Grund- und Zusatzversicherung zu vergleichen, denn die Leistungen der Grundversicherung sind in der Schweiz begrenzt. Es lohnt sich, die Leistungen der Krankenkassen zu vergleichen, um sowohl Grundtarife als auch ggf. Kosten für Zusatzversicherungen im Bereich Komplementär-Medizin, Psychotherapie, Auslandsreisen und Zahnbehandlungen zu berücksichtigen. Die meisten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden an, die Prämien für die Unfallversicherung zu tragen. Dies ist vorher mit dem Betrieb zu klären.
 
Rente und Alterssicherung:
Zwischen der EU und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Rentenversicherung, die von allen Arbeitnehmern mit ihrem Einkommen bezahlt wird.
Die staatliche Rente deckt jedoch kaum die wichtigsten Lebensbedürfnisse ab.
Die zweite Säule ist die Pensionskasse oder auch die berufliche Vorsorge.
Arbeitnehmer, die mindestens 21.510 Schweizer Franken im Jahr verdienen, müssen Mitglied einer Pensionskasse sein.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweizer Rentenbezüger:innen ihren Lebensstandard nach der Pensionierung halten können.
Die private Rentenversicherung ist die dritte Säule und nicht obligatorisch. Dies ist besonders beliebt, da man sich zusätzlich mit ihr eine private Vorsorge aufbauen kann. Diese wird steuerlich gefördert.
 
Lebenshaltungskosten in der Schweiz:
Als Neuankömmling in der Schweiz werden Sie wahrscheinlich als Erstes die hohen Lebenshaltungskosten des Landes bemerken. Die Schweiz ist ein teures Land - daran gibt es keinen Zweifel. Obwohl die Löhne in der Schweiz tatsächlich den Lebenshaltungskosten des Landes entsprechen, muss man sich am Anfang erst an die Preise gewöhnen.
Zum Glück gibt es Ausnahmen. Strom, Unterhaltungselektronik und Gewürze sind in der Schweiz z.B. günstiger als in Deutschland. 
 
Steuern in der Schweiz:
Die Steuersätze in der Schweiz sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber im europäischen Vergleich sind sie relativ niedrig.
Ausländische Steuerpflichtige zahlen ihre Steuern monatlich als Prozentsatz ihres Einkommens (Quellensteuer), bis sie eine Aufenthaltsgenehmigung C erhalten.
Anschliessend geben auch sie einmal im Jahr eine Steuererklärung ab und der Quellenabzug entfällt.
Als Ausländer in der Schweiz werden Sie an der Quelle Ihres Einkommens besteuert, d. h. die Gemeinde und der Kanton, in denen Sie leben, sind dieselben Gemeinden und Kantone, die auch die Steuern von Ihrem Gehaltsscheck erheben. Im Gegensatz zu Deutschland müssen Sie sich nicht allzu sehr um die eigentliche Steuererklärung kümmern, da die Steuern für Ausländerinnen und Ausländer am Ende eines jeden Monats automatisch von Ihrem Einkommen abgezogen werden.
Werfen Sie einen Blick auf den Nettolohnrechner der ETH Zürich, um sich ein besseres Bild davon zu machen, wie viel Sie nach Steuern jeden Monat Netto auf Ihrem Bankkonto erhalten könnten.

Die Schweizer Behörden sind freundlich und hilfsbereit. Haben Sie Fragen, dürfen Sie sich direkt an die Gemeinde Ihres zugehörigen Wohnortes wenden.



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