Die stetig steigende Vielfalt an Investitionsmöglichkeiten am Finanzmarkt stellt die Steuerreportingbranche inklusive Banken und Bankkunden vor neue Herausforderungen.
2. Feb 2022, Recht & Steuern | Besteuerung

Aktuelle Entwicklungen im deutschen Steuerreporting

Fremdwährungen (FX) – Kryptoinvestments – Betriebsvermögenskunde

1. Einleitung

Die stetig steigende Vielfalt an Investitionsmöglichkeiten am Finanzmarkt stellt die Steuerreportingbranche inklusive Banken und Bankkunden vor neue Herausforderungen. Mit der steigenden Vielfalt an Investitionsmöglichkeiten steigen auch die Anforderungen an das länderspezifische deutsche Steuerreporting.

Gerne möchten wir Ihnen die aktuellen Entwicklungen im deutschen Steuerreporting darlegen sowie auf deren immer steigende Relevanz aufmerksam machen.

2. Fremdwährungen (FX)

Die steuerliche Behandlung von Devisen- und Devisentermingeschäften als Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften (§ 23 Einkommensteuergesetz, EStG) war seitens der Banken bislang weniger relevant, da sie nicht unter die Abgeltungsteuerregeln fallen. Neuerdings hat die Thematik beim deutschen Fiskus eine immense Prominenz bekommen. So plant auch das deutsche Bundesministerium für Finanzen das Thema im neuen, konsolidierten Abgeltungsteuerschreiben aufzugreifen.

Diese steigende steuerliche Relevanz des Fremdwährungsreporting lässt sich unter anderem auch darauf zurückführen, dass der deutschen Finanzverwaltung mittlerweile andere technische Mittel zur Verfügung stehen, um Fremdwährungstransaktionen auszuwerten. Zudem verfügt die Finanzverwaltung durch den automatischen Informationsaustausch über eine weitaus bessere Datenlage als noch vor einigen Jahren.

Die steuerlichen Grundregeln zur Bewertung von Fremdwährungstransaktionen sind vergleichsweise simpel und lassen sich in fünf Leitregeln zusammenfassen:

  1. Jeder Währungstausch von der Ausgangswährung Euro in eine Fremdwährung stellt eine steuerrelevante Anschaffung von Fremdwährungsguthaben dar.
  2. Jeder Tausch von einer Fremdwährung zurück in den Euro oder in ein anderes steuerrelevantes Wirtschaftsgut (bspw. Aktien) stellt eine Veräusserung von Fremdwährungsguthaben dar.
  3. Von diesen Transaktionen sind nicht steuerrelevante Zu- und Abflüsse, bspw. Transaktionen des täglichen Lebens oder laufende Erträge, bspw. in Form von Zins- oder Dividendenzahlungen abzugrenzen.
  4. Allenfalls vorliegende Veräusserungsgewinne sind steuerpflichtig, sofern die Haltedauer unter einem Jahr liegt. Sofern die Haltedauer von mindestens einem Jahr eingehalten wird, sind sie steuerfrei.
  5. Diese Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Trotz dieser simplen Regeln stellt die steuerliche Auswertung von Fremdwährungstransaktionen in der Praxis eine besondere Herausforderung dar, weil eine Vielzahl von Transaktionen und unterschiedlicher Transaktionstypen in die Auswertung miteinbezogen werden müssen.

Bei einem aktiv geführten Portfolio können pro Veranlagungszeitraum dabei schnell mehrere hundert oder sogar tausende Transaktionen zu bewerten sein, sodass bei einer manuellen Auswertung durch den steuerlichen Berater ein hoher Zeit- und Kostenaufwand entsteht.

Den depotführenden Banken hingegen stehen ein Grossteil der für die Auswertung notwendigen Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. Hier bietet es sich an dem Kunden in Form eines spezifischen Fremdwährungsreporting zu unterstützen. Dies erleichtert dem Kunden seinen Deklarationspflichten nachzukommen und beugt Rückfragen vor.

3. Kryptoinvestments

Kryptowährungen erfreuen sich steigender Beliebtheit, bringen jedoch auch spezifische Reportinganforderungen mit sich. Oftmals wird hierbei übersehen, dass Veräusserungen von Kryptowährung steuerlich unter die privaten Veräusserungsgeschäfte (§ 23 EStG, vgl. Entwurfsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Juni 2021) einzuordnen sind und dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Gehandelt werden die Kryptowährungen meist über gesonderte Handelsplattformen, welche nicht vom laufenden Steuerreporting der Banken erfasst werden. In der Regel muss der Bankkunde dann die steuerpflichtigen Veräusserungsgewinne aufwendig auf Basis der Einzelbelege durch den eigenen steuerlichen Berater manuell ermitteln lassen. Insbesondere bei Kryptowährung, die oftmals täglich, mit hoher Frequenz und kleinen Bruchteilen gehandelt werden, kann dies zu signifikanten Mehrkosten führen.

Eine manuelle Auswertung ist fehleranfällig. Werden Transaktionen falsch oder nicht bewertet, kann es zu einer Verschiebung der Verbrauchsreihenfolge kommen. Hierdurch werden unter Umständen steuerfreie Veräusserungsgewinne als steuerpflichtig ausgewiesen und natürlich umgekehrt, was Gefahren birgt. Ähnlich wie bei Wertpapieren sind zudem etwaige Kapitalmassnahmen sogenannte Forks sowie Ein- und Auslieferungen von Kryptowährungen, in die Verbrauchsreihenfolge miteinzubeziehen und Anschaffungskosten zu übertragen.

Auf Seiten der Bankkunden gilt es genau zu prüfen, ob der erhaltene Steuerreport ggf. bereits Veräusserungsgewinne aus Kryptowährungen berücksichtigt oder ob diese hiervon ausgenommen sind. Hierfür gibt es gerade für Banken in Deutschland keine Verpflichtung, da sie nicht unter die Abgeltungsteuer fallen. Bei allenfalls fehlenden Auswertungen lässt sich dann nachjustieren und unangenehmen Fragen seitens des Finanzamtes präventiv vorbeugen.

Seitens der Banken ist zu überprüfen, ob ein entsprechendes Steuerreporting angeboten werden kann. Ein funktionierendes Kryptoreporting ist für viele Kunden essenzieller Bestandteil eines qualitativ hochwertigen Reportingservices. In einem Marktumfeld, in dem die Bankendienstleistungen vergleichbarer denn je geworden sind, lässt sich durch ein gutes Reporting ein Abgrenzungskriterium gegenüber der Konkurrenz schaffen. Ferner hilft die Steuertransparenz mittels Steuerreportingauch, eineschnellereund grössere Akzeptanz zu erreichen.

4. Betriebsvermögenskunden

Banken, Vermögensverwalter, Kunden sowie deren Steuerberater stehen hinsichtlich der deutschen Wertpapierdepotverbuchung stets vor grossen Hürden. Oftmals stellen Banken oder auch Vermögensverwalter ihren betrieblichen Kunden generische Unterlagen zur Verfügung, welche für gewöhnlich auf die Bedürfnisse von Privatpersonen ausgerichtet und zumeist auch nicht ausreichend für die deutsche Wertpapierbuchhaltung sind. Das bedeutet, der Steuerberater oder Buchhalter hat als zentrale Schnittstelle zwischen allen Parteien neben dem obligatorischen Abstimmungsaufwand einen hohen zusätzlichen manuellen Aufwand, da Belege, Durchschnittskurse oder weitere Informationen händisch gesucht, erfasst und aufbereitet werden müssen. An dieser Stelle liegt ein Bruch an der sonst digitalen Verarbeitungskette bei der Verbuchung von Wertpapierdepots vor. Eine manuelle Erfassung von Transaktionen auf Basis von PDF-Einzelbelegen ist im digitalen Zeitalter jedoch nicht mehr zeitgemäss.

Es gibt nur sehr wenige Anbieter (bspw. KPMG), die genau an dieser Stelle ansetzen und eine Software entwickelt haben, die ein digitales betriebliches Steuerreporting erstellt, um eine automatisierte Wertpapierverbuchung zu gewährleisten. Die Softwares nehmen typischerweise für alle relevanten Transaktionen ein Kontenmapping für die entsprechende Buchhaltungssoftware wie bspw. DATEV, SAP etc. vor. Banken oder auch Vermögensverwalter können daher ihren Kunden neben dem klassischen PDF-Betriebs-Reporting ein digitales betriebliches Steuerreporting zur Verfügung stellen, bei dem der Steuerberater oder Buchhalter die Wertpapierdepotverbuchung nur mit einem Klick in die laufende Buchhaltung importieren kann. Zweifelslos kann der Steuerberater in einem vorherigen Schritt die Verbuchungsvorschläge leicht ändern oder auch annehmen.

Mit einem elektronischen betrieblichen Steuerreporting können Banken und Vermögensverwalter einen kundenfreundlichen Service anbieten, da der Arbeits- und damit Kostenaufwand für die Wertpapierdepotverbuchung erheblich sinkt.

5. Ausblick

Für die Bankkunden gehen die genannten Themen mit einem hohen Compliance-Aufwand einher. Gleichzeitig bieten alle drei Themenbereiche den Banken jedoch auch die Möglichkeit, sich durch einen qualitativ hochwertigen Service von der Konkurrenz abzugrenzen. Dies gilt umso mehr im aktuellen kompetitiven Umfeld. Zusätzlich sind durch die anstehenden Wahlen in Deutschland Änderungen in den genannten Themenbereichen sehr wahrscheinlich. Auch auf Seiten der Finanzverwaltung sind neue Schreiben geplant, sodass sich das Reportingumfeld weiter verändern wird. In diesem Umfeld gilt es aus Sicht der Bank dem Bankkunden eine helfende Hand zu reichen. Leider macht das deutsche Steuerrecht auch in diesen Bereichen seinem Namen alle Ehre und hält so einige Herausforderungen für Bankkunden, Vermögensverwalter und Banken bereit.




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