Der südliche Nachbar Baden-Württembergs ist vor allem bekannt für seine überdurchschnittlich hohe Quote an Mitarbeitenden in Forschung und Entwicklung (F&E). Der wirtschaftlich sehr erfolgreiche Kanton Aargau hat eine breit diversifizierte und stark wettbewerbsfähige Industrie. Dazu bietet die Region attraktive Wohnlagen und für Schweizer Verhältnisse moderate Landpreise. Viele deutsche Unternehmer wählen deshalb den Aargau als Standort für ihre Expansion in die Schweiz.

Steuern im Kanton Aargau: anerkannt und unternehmerfreundlich
Die Spezialitäten des Schweizer Steuersystems sind derzeit stark unter Beschuss. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf die ordentlichen und anerkannten Steuermodelle in der Schweiz. Diese sind äusserst unternehmerfreundlich. Und gerade für den deutschen Unternehmer, der expandieren will, eine juristisch einwandfreie Alternative.
Die Steuereinnahmen von Unternehmen des Kantons Aargau basieren auf einem breit abgestützten Unternehmens-Mix der verschiedensten Branchen.
Unternehmen, die als juristische Personen gelten, bezahlen im Kanton Aargau Steuern auf Kapital und Gewinn. Dazu zählen Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommandit- Aktiengesellschaften, Genossenschaften und übrige juristische Personen. Bei Einzelfirmen und Kollektiv- /  Kommanditgesellschaften hingegen werden das Kapital und der Gewinn direkt dem persönlichen Einkommen und Vermögen des Unternehmers zugerechnet.
Der heutige Reingewinntarif von juristischen Personen ist überaus KMU-freundlich. Er erstreckt sich über zwei Stufen: Bis zu CHF 150.000 steuerbarem Reingewinn sind 6 % Gewinnsteuer fällig. Darüber sind es 9 %. Zudem ist der Steueraufwand sogar vom Reingewinn abzugsfähig! Zusammen mit der direkten Bundessteuer von 8.5% des steuerbaren Reingewinns beträgt die gesamte Steuerbelastung im Aargau:
Steuerbelastung auf Reingewinn vor Steuern | |
Reingewinn bis CHF 150'000: |
15,5% (Total Bund, Kanton und Gemeinde |
Reingewinn ab CHF 150'000: |
18,9% (dito, Maximalsatz) |
Die Kapitalsteuer beträgt 0.125 ‰ auf dem steuerbaren Kapital. Die Reingewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet: Sobald ein Unternehmen Gewinnsteuern mindestens in der Höhe der Kapitalsteuer bezahlt, entfällt die Kapitalsteuer. Hat das Unternehmen kaum Gewinn oder Kapital, zahlt es eine minimale Kopfsteuer von CHF 820 pro Gesellschaft und Jahr.
Der Standort Aargau wird von der internationalen Ratingagentur Standard & Poor‘s seit Jahren mit der Bestnote «AAA» ausgezeichnet. Die Finanzlage ist intakt. Gegen den allgemeinen Trend wird der Kanton Aargau die Gewinnsteuern im Jahr 2016 nochmals senken.
Ab dem Jahr 2016 wird die Steuerbelastung für Gewinne noch tiefer sein: bis CHF 250.000 sind es 14.9 % bzw. für Gewinne über CHF 250.000 nur 18.3 % (Gewinnsteuersätze vor Steuern). Weder kennt der Kanton Aargau eine Kirchensteuer für juristische Personen noch spielt es eine Rolle, in welcher Gemein- de im Kanton Aargau die Niederlassung ansässig ist: Der Unternehmenssteuertarif ist im Aargau in allen Gemeinden derselbe. Von den erwähnten Kantons- und Gemeindesteuereinnahmen werden rund 2/3 auf den Kanton und 1/3 auf die Standortgemeinde der Gesellschaft verteilt.
Eine weitere attraktive Steuer-Spezialität bietet der Aargau mit der Möglichkeit der Verlustverrechnung: Verluste der vergangenen sieben Jahre können maximal mit dem Gewinn des achten Jahres verrechnet werden.
Weiter können Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung sofort auf 20 % des Anschaffungswertes abgeschrieben werden.
Für erzielte Gewinne aus dem Verkauf von betrieblich genutztem Anlagevermögen inklusive Liegenschaften kann eine Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden. Diese Gewinne werden nicht besteuert und können ein Jahr vor oder drei Jahre nach dem Verkauf steuerneutral auf ein erworbenes Ersatzobjekt übertragen werden. 
Dividenden aus gehaltenen Beteiligungen von 10 % Kapitalanteil oder CHF 1 Mio. Verkehrswert werden praktisch vollumfänglich freigestellt. Die Freistellung gilt auch für den Verkauf einer mindestens 10 %- tigen Beteiligung, soweit die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt und der Verkaufsgewinn über den Gestehungskosten der Beteiligung liegt.
Weiter gibt es grosszügige Abschreibungssätze für Sachanlagen und pauschale Wertberichtigungsmöglichkeiten für Forderungsrisiken von Debitoren. Oder die Möglichkeit, den Wert des Warenlagers steuerlich pauschal mit 1/3 des Einstandswertes zu bewerten. Auf Lizenzgebühren werden zudem keine Quellensteuern erhoben.
Massnahmen für Forschung und Entwicklung (F&E) werden im Aargau steuerlich besonders gefördert. Konkrete Aufträge für F&E an Dritte sowie nachweislich eigene Aufträge bis zu 10 % des Gewinnes resp. bis max. CHF 1 Mio. können als Rückstellungen verbucht werden.
Aargauer Unternehmen können für ihre Forschung mit Schweizer Forschungspartnern Gelder aus dem Aargauer Forschungsfonds beantragen.
Internationale Konzernkoordinationszentralen profitieren im Kanton Aargau von einem einzigartigen Steuermodell für Gruppen-Gesellschaften. Der steuerbare Reingewinn entspricht in diesem Fall nur noch 5 % der massgebenden Kosten (ohne Finanzierungs- und Personalkosten). Als Konzernkoordinationszentrale gilt eine Gruppe, die mindestens vier rechtlich und führungs- mässig verbundene Gesellschaften mit Dienstleistungen betreut. Dabei müssen mindestens drei Konzerngesellschaften mit einem konsolidierten Eigenkapital von minimal CHF 20 Mio. und einem konsolidierten Umsatz von mind. CHF 100 Mio. (90% im Ausland erzielt) in Minimum drei verschiedenen Steuerhoheiten ausserhalb der Schweiz steuerpflichtig sein. Damit Unternehmen von diesen vorteilhaften Steuersätzen profitieren, verfügen sie über minimal fünf Vollzeit- oder die entsprechende Anzahl Teilzeitmitarbeitende im Aargau. Dieses Steuermodell steht sowohl inländischen sowie ausländischen Gesellschaften zur Verfügung.
Neben attraktiven ordentlichen Steuersätzen und Abzugsmöglichkeiten bietet der Aargau weitere Vorteile für deutsche Unternehmer: stabile politische und wirtschaftliche Verhältnisse, unternehmerfreundliche Behörden und kurze Wege in die Verwaltung, keine rückwirkenden Gesetzesänderungen und damit Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen.
Titelbild: Die Vorderseite des Regierungsgebäudes - Kanton Aargau