Unternehmensgründung
Verwaltung einer kleinen Kapitalgesellschaft in Deutschland (2/2)
Im ersten Teil des Artikels ging es um die Gründung einer GmbH in Deutschland. Im zweiten Teil widmet sich der Autor der Verwaltung der GmbH.
Unternehmensgründung
Gründung einer kleinen Kapitalgesellschaft in Deutschland (1/2)
Für Schweizer KMU stellen sich bei Geschäften mit Partnern innerhalb der EU noch immer bürokratische Hürden, die eine deutsche Tochtergesellschaft als Stützpunkt für EU-Geschäfte attraktiv erscheinen lassen.
Unternehmenskauf
Teil 2: Unternehmenskauf in der Schweiz – Fallstricke und Praktikertipps
Im ersten Teil des Artikels wurde der Ablauf eines Unternehmenskaufes in der Schweiz behandelt. Im zweiten Teil des Artikels erfahren Sie mehr über die Fallstricke und erhalten praktische Tipps.Unternehmenskauf in der Schweiz – Typischer Ablauf (1/2)
Für viele Unternehmer ist der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ein sehr seltenes Ereignis. Auf der Gegenseite gibt es aber professionelle Käufer wie Private Equity Firmen. Daher ist es für Unternehmer wichtig, den typischen Ablauf zu kennen. Nachfolgend werden zudem einige Tipps aus Sicht der langjährigen Praktikerin mitgegeben. Zu beachten ist dabei, dass jeder Unternehmenskauf einzigartig ist und somit die nachstehenden Ausführungen nicht für jeden Fall komplett passend und vollständig sein können.Teil 2: Aspekte der steuerlichen Behandlung von Initial Token Offerings (ITO) in der Schweiz
Nach der Definition von Token und deren Kategorien gehen die Autoren im zweiten Teil des Textes genauer auf die Besteuerung ein.Teil 1: Kapitalbeschaffung mit der Blockchain-Technologie
Im ersten Teil des Artikels wird erklärt, was ein Token ist und welche Kategorien es davon gibt.Teil 1: Strafrechtliche Risiken für Schweizer und Deutsche Unternehmen im Zollbereich
Mit dem seit 01.05.2016 anwendbaren Unionszollkodex (UZK) hat sich der Kreis der potentiellen Zollschuldner erweitert. Auch derjenige ausländische Akteur, der falsche zollrelevante Angaben macht oder Unterlagen erstellt, kann sich in Deutschland wegen Einfuhrabgabenhinterziehung gemäss § 370 Abgabenordnung (AO) strafbar machen. Ebenso derjenige, der nicht deutsche oder europäische Einfuhrabgaben hinterzieht, sondern die bestimmter verbundener Staaten, beispielsweise der Schweiz. Die Amtshilfe zwischen den beiden Ländern scheint auf diesem Gebiet gut zu funktionieren.
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